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   LG Hamburg, 13.02.2018 - 312 O 475/17   

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https://dejure.org/2018,63280
LG Hamburg, 13.02.2018 - 312 O 475/17 (https://dejure.org/2018,63280)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.2018 - 312 O 475/17 (https://dejure.org/2018,63280)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - 312 O 475/17 (https://dejure.org/2018,63280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 9 Abs 2b EUV 2017/1001, Art 9 Abs 3 EUV 2017/1001
    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung der Bezeichnung "CAVALIER"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus LG Hamburg, 13.02.2018 - 312 O 475/17
    Bei der Prüfung der sich gegenüberstehenden Zeichen ist von dem allgemein anerkannten Grundsatz auszugehen, dass zwischen allen in Betracht zu ziehenden Umständen, nämlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüber stehenden Zeichen und dem wirtschaftlichen Abstand der Waren und Dienstleistungen eine Wechselwirkung besteht, wonach eine höhere Kennzeichnungskraft der Klagemarke oder ein höherer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen einen größeren Abstand bei den angebotenen Waren/Dienstleistungen ausgleichen kann und umgekehrt (BGH GRUR 2002, 898, 899 "defacto"; BGH GRUR 2001, 1161, 1162 "CompuNet/ComNet").
  • BPatG, 02.03.2004 - 27 W (pat) 83/02
    Auszug aus LG Hamburg, 13.02.2018 - 312 O 475/17
    "Wie die Widersprechende zutreffend geltend macht, wird der Gefahr, dass die Marken aus der Erinnerung heraus irrtümlich verwechselt werden, auch noch dadurch Vorschub geleistet, dass es sich bei "cavallo" um ein italienisches Wort handelt, das stark an das bekannte deutsche Wort "Kavallerie" anklingt und damit begriffliche Vorstellungen hervorruft, die ganz unwillkürlich auch bei der Wahrnehmung der angegriffene Marke aufgrund ihres Worteils "Caval" aufkommen können" (BPatG, Beschluss vom 02. März 2004 - 27 W (pat) 83/02, Rn. 11).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus LG Hamburg, 13.02.2018 - 312 O 475/17
    In schriftbildlicher und klanglicher Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr Wortanfänge in der Regel stärker beachtet als nachfolgende Wortteile (BGH GRUR 2003, 1047 Ke l logg"s/Kelly"s).
  • EuG, 20.11.2007 - T-149/06

    Castellani / OHMI - Markant Handels und Service (CASTELLANI) - Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus LG Hamburg, 13.02.2018 - 312 O 475/17
    Soweit sich die Antragsgegnerinnen auf die Entscheidung des EuG bezüglich "Castellani" und "Castelluca" (GRUR Int 2008, 231) stützen, geht dies fehl.
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 30/16

    Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke - Markenverletzung: Verkehrsauffassung bei der

    Auszug aus LG Hamburg, 13.02.2018 - 312 O 475/17
    Auch aus der Entscheidung "Medicon-Apotheke/Medico Apotheke des BGH (GRUR 2017, 914) können die Antragsgegnerinnen nichts für sich herleiten.
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus LG Hamburg, 13.02.2018 - 312 O 475/17
    Bei der Prüfung der sich gegenüberstehenden Zeichen ist von dem allgemein anerkannten Grundsatz auszugehen, dass zwischen allen in Betracht zu ziehenden Umständen, nämlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüber stehenden Zeichen und dem wirtschaftlichen Abstand der Waren und Dienstleistungen eine Wechselwirkung besteht, wonach eine höhere Kennzeichnungskraft der Klagemarke oder ein höherer Grad der Ähnlichkeit der Zeichen einen größeren Abstand bei den angebotenen Waren/Dienstleistungen ausgleichen kann und umgekehrt (BGH GRUR 2002, 898, 899 "defacto"; BGH GRUR 2001, 1161, 1162 "CompuNet/ComNet").
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